- Ab wann kann ich mich nach einem Umzug ins Ausland abmelden?
- Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben. Geben Sie im Formular das Abmeldedatum und die neue Auslandsadresse an.
- Brauche ich meine Beitragsnummer?
- Ja – die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf Schreiben des Beitragsservice, meist im Betreff oder oben rechts auf dem Bescheid.
- Was passiert nach dem Absenden?
- Ihre Mitteilung wird an den Beitragsservice weitergeleitet. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit PDF-Zusammenfassung Ihrer Angaben.