Wohnung abmelden
Grund auswählen – dann geht es Schritt für Schritt weiter. Eine Abmeldung ist z. B. bei Umzug, Ausland, Todesfall, Pflegeheim oder vollständiger Aufgabe einer Wohnung nötig.
Umzug zu einer Wohnung mit bestehendem Beitrag
Sie ziehen zu einer Person, die den Rundfunkbeitrag bereits zahlt.
Öffnen →Umzug ins Ausland
Dauerhafter Wegzug aus Deutschland.
Öffnen →Wohnung vollständig aufgeben
Sie geben eine Wohnung dauerhaft und vollständig auf.
Öffnen →Todesfall
Abmeldung im Zusammenhang mit einem Todesfall.
Öffnen →Einzug in Pflegeeinrichtung
Dauerhafter vollstationärer Einzug in eine Einrichtung.
Öffnen →Sonstiger Abmeldegrund
Wenn kein anderer Grund zutrifft.
Öffnen →
Häufige Fragen zur Abmeldung
- Wann muss ich meine Wohnung beim Rundfunkbeitrag abmelden?
- Eine Abmeldung ist z. B. nötig bei Umzug ins Ausland, dauerhaftem Einzug in eine Pflegeeinrichtung, Tod des Beitragszahlers, Umzug zu einem anderen Beitragszahler oder wenn Sie eine Wohnung vollständig aufgeben.
- Kann ich die Abmeldung online erledigen?
- Ja – wählen Sie hier den passenden Abmeldegrund und füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
- Brauche ich meine Beitragsnummer zur Abmeldung?
- In den meisten Fällen ja. Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf Schreiben des Beitragsservice, meist im Betreff oder oben rechts.
