Wohnung abmelden
Wählen Sie den Grund für die Abmeldung.
- Umzug zu einer Wohnung mit bestehendem Beitrag
- Umzug ins Ausland
- Wohnung vollständig aufgeben
- Todesfall
- Einzug in Pflegeeinrichtung
- Sonstiger Abmeldegrund
Häufige Fragen zur Abmeldung
- Wann muss ich meine Wohnung beim Rundfunkbeitrag abmelden?
- Eine Abmeldung ist z. B. nötig bei Umzug ins Ausland, dauerhaftem Einzug in eine Pflegeeinrichtung, Tod des Beitragszahlers, Umzug zu einem anderen Beitragszahler oder wenn Sie eine Wohnung vollständig aufgeben.
- Kann ich die Abmeldung online erledigen?
- Ja – wählen Sie hier den passenden Abmeldegrund und füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
- Brauche ich meine Beitragsnummer zur Abmeldung?
- In den meisten Fällen ja. Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf Schreiben des Beitragsservice, meist im Betreff oder oben rechts.
